Wir beraten Sie – Internationales Steuerrecht!

Steuerrecht – Internationales Steuerrecht

Die Globalisierung bindet Staaten enger aneinander, doch vielfach steht die Befürchtung eigenes Steueraufkommen zu verlieren im Vordergrund. So stehen häufig völkerrechtlich bindende Doppelbesteuerungsabkommen in scharfer Konkurrenz zu nationalen Gesetzen. Grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen, Beteiligungen und Betriebsstätten im Ausland sind immer häufiger im Focus von Betriebsprüfungen. Im Brennpunkt steht in der Regel die Auslagerung von Unternehmenteilen oder Produktion ins Ausland, um langfristig die Profitabilität zu sichern. Das Internationale Steuerrecht bildet einen Schwerpunkt unserer langjährigen Beratungstätigkeit. Wir begleiten Sie gern bei der Planung und Umsetzung Ihres Engagements im Ausland.

  • Strukturierung von Auslandsinvestitionen,
  • Begleitung von Reorganisationsmaßnahmen unter Berücksichtigung von internationalen Bezügen (Verschmelzung über die Grenze, Sitzverlegung, Ausgliederung etc.),
  • Begleitung der Verlagerung von Unternehmensteilen oder Produkten ins Ausland (Funktionsverlagerung),
  • Betriebsstättenbesteuerung im In- und Ausland,
  • Ermittlung von Verrechnungspreisen und deren Dokumentation,
  • Wegzug bzw. Auswanderung aus Deutschland,
  • Berücksichtigung erbschaftsteuerlicher Aspekte im internationalen Erbschaftsteuerrecht,
  • Die grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung,
  • Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen